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Solarthermie und Photovoltaik

Wien, 02.06.2015


Die Stadt Wien fördert bis zum Jahresende die Installation von Speichern und Hybridmodulen. 


Die Stadt Wien fördert bis zum Jahresende die Installation von Speichern und Hybridmodulen. Einen zusätzlichen Fördertopf hat die Stadt für die Integration von Anlagen zur intelligenten Steuerung des Lastmanagements eingerichtet.

Die Stadt Wien erweitert die Ökostromförderung und legt neue Förderschwerpunkte für Sonnenenergie. Ab dem 1. Juni bis zum 31. Dezember dieses Jahres werden Mittel des Fonds für die Solarförderung zusätzlich auch für elektrische Speicher vergeben. Außerdem bezieht die österreichische Hauptstadt die Installation von Hybridmodulen in die Förderung mit ein. Die bestehende Förderung von Photovoltaikanlagen wird zu den bisherigen Konditionen weitergeführt.



Berlin, 17.02.2015

Seit Januar gilt das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG). So werden die Eigentümer von Gebäuden erstmals verpflichtet, alle neu installierten Verbrauchszähler für Strom, Wärme und Wasser dem Eichamt zu melden.


Werden Zähler abgelesen, deren Eichfrist überschritten ist, dürfen die verbrauchswerte nicht mehr für die Abrechnung verwendet werden. Das ist vor allem in der Wohnungswirtschaft relevant.

Allerdings entfällt künftig die Ersteichung durch die zuständige Behörde. Die neuen Verbrauchszähler sind dem Eichamt jedoch innerhalb von sechs Wochen nach Installation zu melden. Die Verantwortung trägt der Eigentümer der Immobilie, der die Zähler zur Abrechnung gegenüber Mietern nutzt. Werden die Zähler nicht gemeldet oder Zähler mit abgelaufener Eichfrist für Abrechnungen verwendet, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Die Meldepflicht wirkt seit Jahresbeginn 2015. Auch neue Zweitrichtungszähler für Photovoltaikanlagen sind dem Eichamt anzuzeigen, da sie der Abrechnung der Einspeisevergütung mit dem Netzbetreiber dienen.


Folgende Eichfristen wurden festgelegt: sechs Jahre für Kaltwasserzähler, fünf Jahre für Warmwasserzähler und fünf Jahre für Wärmemengenzähler. Elektrozähler mit Laufscheibe müssen alle 16 Jahre ausgetauscht und neu geeicht werden, elektronische Zähler alle acht Jahre. Es wird empfohlen, nur neue Zähler einzubauen, die sich per Funk auslesen lassen.




Wärmewechsel:


10. September 2013


Die Installation eines Pelletkessels mit neuem Pufferspeicher und neun Quadratmetern Solarkollektoren bezuschusst das BAFA mit insgesamt 4.900 Euro – davon 2.900 Euro für den Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher, 1.500 Euro Solarförderung und 500 Euro für die intelligente Kombination der beiden Anlagen. Die verbleibende Investitionssumme kann mit dem zinsgünstigen KfW-Kredit mit einer Laufzeit von maximal zehn Jahren finanziert werden. Das erste Jahr ist dabei sogar tilgungsfrei.




10. September 2013 


Die Europäische Union hat im „Official Journal of  the European Union“ die Durchführungsverordnung für die Energie- und Energieeffizienz-Kennzeichnung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten sowie eine Verordnung für die Kennzeichnung von Warmwasserbereitern und -speichern veröffentlicht. Die neuen Richtlinien treten am 26. September in Kraft.

Ab 2015 müssen alle Produkte die festgelegten Mindestanforderungen erfüllen und mit dem Energielabel gekennzeichnet werden, bis dahin ist die Kennzeichnung freiwillig. Die Verordnungen gelten unmittelbar für alle EU-Mitgliedsstaaten und müssen nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden.