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BHKW

Ab 2015: Effizienz-Etikett für Heizgeräte


6. September 2013


Am 6. September 2013 sind im Amtsblatt der Europäischen Union vier EU-Verordnungen für die Energiekennzeichnung und die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten (wasserbetriebene Zentralheizungsanlagen), von Kombiheizgeräten, von Verbundanlagen aus Raumheizgeräten oder Kombiheizgeräten mit Solaranlagen, von Warmwasserbereitern, von Warmwasserspeichern und von Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen veröffentlicht worden. Die Verordnungen unter dem Rahmen der ErP(Ökodesign)-Richtlinie treten am 26. September 2013 in Kraft.


Das Spektrum der Etiketten wird eingeschränkt 


Ab dem 26. September 2015 müssen die genannten Geräte dann unter anderem ein Etikett mit definierten Energieeffizienzklassen tragen. Die Verordnungen legen fest, wie die Energieeffizienzklassen ermittelt werden. Weiterhin legen die Verordnungen Kriterien fest, welche Angaben in Werbung gemacht werden müssen, die sich auf ein bestimmtes Modell bezieht und Angaben zum Energieverbrauch oder zum Preis enthält. Für die dann folgenden vier Jahre erstreckt sich die Skala der zulässigen Effizienzlabel bei Wärmeerzeugern (bis 70 kW Heizleistung) von A++ bis G (Etikett I). Ab 2019 wird das mögliche Spektrum nach unten hin verringert und nach oben ergänzt: Es sind dann die Label A+++ bis D (Etikett II) anzuwenden. Bei den Warmwasserbereitern reicht das Etikett I von A bis G und das Etikett II ab dem 26. September 2017 von A+ bis F.

Es gibt jeweils eigene Etiketten für

  • Raumheizgeräte mit Heizkessel
  • Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung
  • Raumheizgeräte mit Wärmepumpe
  • Niedertemperatur-Wärmepumpen
  • Kombiheizgeräte mit Heizkessel
  • Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe
  • Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen,
  • Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
  • Konventionelle Warmwasserbereiter
  • Solarbetriebene Warmwasserbereiter
  • Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe