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Aktuell News


Berlin, 06.10.2023


Nachdem die Bundesregierung im Juni 2023 die neue KfW-Förderung "WEF" verabschiedet hat, treten zum 16. Oktober 2023 verschiedene Änderungen in Kraft.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verbessert im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Bedingungen für die Förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) zum 16. Oktober 2023. Die Änderungen sind Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland.

Das zu versteuernde Jahreseinkommen wurde von bisher maximal 60.000 Euro auf 90.000 Euro (bei einem minderjährigen Kind) angehoben. Für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 10.000 Euro. Zudem werden die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 Euro angehoben.

Durch die kürzlich beschlossenen Änderungen liegt der finanzielle Fördervorteil, abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder, künftig zwischen 170.000 und 270.000 Euro.  
Die Förderung wird in zwei Förderstufen unterteilt:

Um die höhere der beiden Förderstufen zu erreichen und ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 270.000 Euro zu erhalten, muss der Neubau die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) Plus oder Premium erfüllen – bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat.

In der ersten Förderstufe können bis zu 220.000 Euro beantragt werden. Dafür wird kein QNG benötigt. Die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des QNG Plus müssen dennoch erfüllt sein. Das bedeutet, dass der Neubau in seinem Lebenszyklus nur entsprechend wenig CO2 ausstoßen darf.




Berlin, 31.03.2023

 

Nach der politischen Einigung auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 31.3.2023 haben das Bundesbauministerium (BMWSB) und das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) die Länder- und Verbändeanhörung zur Gesetzesnovelle gestartet.

 

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz 2024 will die Bundesregierung die Dekarbonisierung des Wärmebereichs einleiten und schrittweise umsetzen. Sie hält am Plan fest, dass ab dem 1.1.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss – egal ob im Neubau oder im Gebäudebestand. Maßgeblich ist bei Neubauprojekten der Zeitpunkt, an dem der tatsächliche Einbau bzw. die Aufstellung der neuen Heizungsanlage beginnt. Der Zeitpunkt der Beauftragung des Einbaus ist nicht relevant.





Berlin, 20.02.2023


Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) startet ab 1. März 2023 eine neue Förderung, um hierzulande klimafreundliches Neubauen zu pushen. Das gleichnamige Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau” (KFN) fokussiere laut dem BMWSB erstmals auf den ganzen Lebenszyklus eines Gebäudes – angefangen vom Bau über den Betrieb bis hin zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft. Entsprechend geförderte Gebäude würden mit geringen Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und einem hohen Anteil erneuerbarer Energien an der Erzeugung von Wärme und Strom punkten.  


Die wichtigsten Fakten zum neuen Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau” listen wir im Folgenden für euch auf:

Gefördert werde der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifischen Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen würden.

Eine größere Unterstützung gebe es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel “Nachhaltiges Gebäude” (QNG) erreichen würden.

Die Förderung erfolge über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen könnten Anträge über ihre Förderbanken stellen.

Darüber hinaus würden Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse bekommen, unter anderem für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.

Das Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau” sei Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), bei der zwischen Förderung für Neubauvorhaben und Maßnahmen im Bestand differenziert werde.

Zum 1. Januar 2023 sei die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen.

Mit der Durchführung des Förderprogramms habe das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort könnten künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Bis dahin sei sichergestellt, dass das Neubauförderprogramm “Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse” der BEG des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWK) weiterlaufe.


Berlin, 25.01.2023


Das Bundesbauministerium unterstützt den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden mit einer neuen Förderung, die ab 1. März 2023 startet.  Erstmals wird dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft. Die Gebäude zeichnen sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus.  Damit leistet diese Förderung einen Beitrag für den Klimaschutz und für die Einhaltung der nationalen Klimaziele.

Zum Programm: 

 



Berlin, 21.09.2022


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kurzfristig zum 21.09.2022 Änderungen bei der BEG-Förderung eingeführt. Bei der Heizungsoptimierung wurde die Anzahl der förderfähigen Wohneinheiten begrenzt, für Mehrfamilienhäuser sind die förderfähigen Kosten gedeckelt. Außerdem wurden die Vorgaben für Rechnungen und Zahlungen konkretisiert. In Gespräch ist zudem eine Förderung von Eigenleistungen. 


Berlin, 14.09.2022


Das Bundeskabinett hat am 14.9.2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen - es enthält unter anderem steuerliche Verbesserungen für Photovoltaik-Anlagen und soll so den Ausbau beschleunigen. Steuerliche und bürokratische Hürden bei Installation und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen sollen weiter abgebaut werden. Beschlossene Sache ist damit auch die Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW ab 2023.



Berlin, 24.08.2022



Das Bundeskabinett hat heute zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt. Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) und leisten einen weiteren Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Durch den russischen Angriff auf die Ukraine befindet sich Deutschland weiterhin in einer angespannten Gasversorgungslage. Die Bundesregierung und das Bundeswirtschaftsministerium tun daher alles, um durch konsequente Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern die Abhängigkeit von russischen Importen so schnell wie möglich zu reduzieren.



Schwerin, 22.08.2022


Für die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns Grund genug, Bürgerinnen und Bürger künftig bei der Errichtung von Balkonkraftwerken zu unterstützen. Ein entsprechendes Förderprogramm beschloss die Landesregierung im Rahmen des Energiegipfels in Rostock am 22. August 2022.



Berlin, 12.08.2022


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BWMK) hat die BAFA-Förderkonditionen im BEG EM aktualisiert.


Demnach hat das BMWK die BEG Einzelmaßnahmen angepasst, „um im Bereich der Sanierung einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern“. Die Anpassungen beziehen sich bei den Einzelmaßnahmen insbesondere auf folgende Bereiche:





Berlin, den 07.07.2022


Der Bundestag hat am 7. Juli das „Osterpaket“ zum schnelleren Ausbau Erneuerbaren Energien beschlossen. Entgegen den Regierungsplänen wird nun auch die kleine Wasserkraft weiter gefördert und es gibt mehr Flächen für Solarparks.

Weiterhin werden PV-Dachanlagen mit einer Leistung bis 30 kW künftig steuerlich zu entlasten bzw. gegeben falls ganz von der Steuerpflicht zu befreien.

Auch Wasserkraftanlagen unter 500 kW werden damit weiter mit den EEG-Förderungen unterstützt.

Wichtige Eckpunkte Osterpaket:



Stuttgart, 28.06.2022

Das Land Baden-Württemberg weitet die Solarpflicht auf bestehende Gebäude aus. Ab 1. Januar 2023 müssen bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude bei einer grundlegenden Dachsanierung mit einer PV-Anlage versehen werden.


Wer ab 2023 sein Dach saniert, muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Zur Erfüllung des Gesetzes kann auch eine solarthermische Anlage errichtet werden.



Berlin, 07.04.2022

Ab dem 20. April 2022 können bei der KfW wieder Förderanträge für den Neubau von Effizienzhäusern / Effizienzgebäuden 40 (EH/EG40) gestellt werden. Und es gibt ein klares Signal für das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen.

Nach der Zwangspause seit dem 24. Januar 2022 gibt es einen Neustart bei der Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ab dem 20.04.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für das Programm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden.

Die Förderung ist in dieser Form bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Allerdings steht bis dahin nur ein Budget von 1 Mrd. Euro für die Neubauförderung zur Verfügung, das nach dem Windhundprinzip vergeben wird.




Berlin, 22.02.2022


Die Bundesregierung hat für die BEG wieder Fördermittel für 2022 zur Verfügung gestellt.

 

Der Antrag muss gestellt werden, bevor man einen Liefer- und Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreibt. Planungs- und Beratungsleistungen können jedoch schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden.

Wer Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen und zum Beispiel Handwerksbetriebe beauftragt hat, kann den Förderantrag ab dem 22.02.2022 stellen, wenn eine dieser beiden Voraussetzungen eingehalten werden:

Nur möglich bei Kredit: Der Antragsteller hat vor dem Abschluss der Liefer- und Leistungsverträge ein Beratungsgespräch mit seinem Finanzierungspartner geführt, das mit einem KfW-Formular dokumentiert wurde.


Möglich bei Kredit und Zuschuss: Die Liefer- und Leistungsverträge enthalten eine aufschiebende/auflösende Bedingung, die sich auf die Gewährung einer Förderung in der BEG bezieht.


Wer einen Kaufvertrag für einen Ersterwerb nach Sanierung abgeschlossen hat kann den Förderantrag ab dem 22.02.2022 stellen, wenn der Kaufvertrag eine aufschiebende/auflösende Bedingung enthält, die sich auf die Gewährung einer Förderung in der BEG bezieht.




Berlin, 18.02.2022


Die Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren kommt langsam wieder in Gang. "Es gibt eine Perspektive", sagte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. Die Sanierungsförderung laufe ab nächster Woche wieder an, sagte er mit Blick auf die KfW-Förderung energieeffizientes Sanieren. Bei der Neubauförderung solle es ab März wieder losgehen. Sie solle aber nur für die Effizienzhausstufe 40 gelten, mit reduziertem Fördersatz und gedeckelt auf eine Milliarde Euro bis zum Jahresende.



Berlin, 15.11.2021


Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge.


Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.

Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert.




Berlin, 21.09.2021


Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie und dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Maßnahmen für den Sektor Gebäude beschlossen. Mit diesen Maßnahmen werden der Klimaschutz im Gebäudebereich verbessert und die Treibhausgasemissionen reduziert. Insbesondere sollen diese Maßnahmen dazu beitragen, die 2020 entstandene Ziellücke im Gebäudebereich zu schließen.


Der Beschluss des Kabinetts beinhaltet die Sicherstellung eines Neuzusagevolumens für Förderanträge in 2021 in Höhe von insgesamt 11,5 Mrd. Euro. Davon wurden 5,8 Mrd. Euro vom Haushaltsausschuss bereits am 24.06.2021 bereitgestellt, um einen kontinuierlichen Programmverlauf sicherzustellen. Weitere 5,7 Mrd. Euro sollen noch im Jahr 2021 im Rahmen dieser Maßnahme verfügbar gemacht werden. Die Förderanträge können im Rahmen der erfolgreichen Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) gestellt werden.




Berlin, 10.09.2021


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erweitert erneut die seit rund einem Jahr geltende Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische (RLT) Anlagen“ und stellt hierfür insgesamt gut eine Milliarde Euro bereit. Um unsere Kinder möglichst gut zu schützen, wird ab heute auch der Neueinbau von fest verbauten Zu- und Abluftventiltoren in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren gefördert.




Berlin, 24.06.2021


Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Mit dem Gesetz wird das Ziel der Klimaneutralität um fünf Jahre auf 2045 vorgezogen. Der Weg dahin wird mit verbindlichen Zielen für die 20er und 30er Jahre festgelegt. Das Zwischenziel für 2030 wird von derzeit 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung. Die Klimaschutzanstrengungen werden so bis 2045 fairer zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilt.



Berlin, 10.06.2021


Nichtwohngebäude: Bis 50 Prozent Förderung für energetische Sanierungen.


Die zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude tritt am 1. Juli in Kraft. Nun ist auch eine Zuschussvariante für Büro-, Gewerbe- und Verwaltungsgebäude möglich.

Energetische Maßnahmen bei der Sanierung und dem Neubau von Nichtwohngebäuden werden vom Bund künftig mit bis zu 50 Prozent Förderung finanziell unterstützt. Möglich wird dies durch die zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die am 1. Juli 2021 in Kraft tritt. Sie erhöht die Fördersätze für Gesamtsanierungen und ist künftig auch als reiner Investitionszuschuss abrufbar.




Berlin, 12.05.2021


Die Bundesregierung hat ein Sofortprogramm angekündigt, mit dem sie die Umsetzung der neuen Klimaschutzziele für die verschiedenen Sektoren unterstützen wird. Dies soll mit zusätzlicher Förderung im Umfang von bis zu 8 Milliarden Euro geschehen – aber auch mit zusätzlichen Vorgaben. So sollen beispielsweise die Energiestandards für Neubauten gestärkt werden. Die Kosten des CO2-Preises sollen künftig nicht mehr allein von den Mieterinnen und Mieter, sondern zur Hälfte von den Vermieterinnen und Mieter getragen werden. Damit soll die Wirkung des CO2-Preises verbessert werden, da Vermieter über energetische Sanierungen und die Art der Heizung entscheiden.



Berlin, 07.05.2021


Am 7. Mai startet das Förderprogramm „Bundesförderung Serielle Sanierung“. Das Bundeswirtschaftsministerium setzt damit neue Impulse für die Energiewende im Gebäudebereich.

Sie ermöglicht es, dass Gebäude mithilfe von vorgefertigten Elementen schnell saniert werden. Das ist attraktiv für die Immobilienwirtschaft, für Eigentümer und auch für die Mieter.“



Berlin, 01.04.2021


Bund erweitert Förderprogramm für Raumlufttechnische Anlagen zur Eindämmung des Corona-Virus.

Mehr Antragsberechtigte, kleinere Räume sowie höhere Anteilfinanzierung und Anschluss von Nebenräumen – das sind wesentliche Neuerungen des Förderprogramms für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen.

Mit insgesamt 500 Millionen Euro und mit bis 200.000 Euro pro Anlage fördern Bundeswirtschafts-ministerium und BAFA die Auf- und Umrüstung von stationären RLT-Anlagen. Zur schnellen Eindämmung der Corona-Pandemie müssen bestehende RLT-Anlagen in Gebäuden, in denen sich viele Menschen aufhalten, auf- und umgerüstet werden. Die novellierte Richtlinie ist somit ein wichtiger Schritt, um das Licht am Ende des Tunnels zügiger zu erreichen und die Pandemie weiter zu bekämpfen.



Berlin, 30.03.2021

 

In einem neuen Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie Unte-rnehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes vom 12. April bis 31. Dezember 2021 Anträge zur Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur einreichen.



Berlin, 19.01.2021

 

Ab Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden. Und im Jahr 2011 ausgestellte Energieausweise müssen dieses Jahr erneuert werden.

So wird künftig die Höhe der Treibhausgas-Emissionen in den Energieausweis aufgenommen.




Eschborn, 14.01.2021

 

Umweltbonus kann nun mit den Förderprogrammen „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) sowie dem Förderprogramm: „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kombiniert werden.




Berlin, 09.12.2020

 

Ab Januar 2021 steigen durch den CO2-Preis die Kosten beim Heizen mit Erdgas und Öl.


Für eine Energieberatung gibt es aktuell 80 Prozent Zuschuss vom Staat. Je nach Region sind zusätzliche Zuschüsse möglich.




Berlin, 12.10.2020

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI und die KfW starten zum 24. November 2020 ein Förderprogramm zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden.

Investoren erhalten für den Erwerb und die Errichtung neuer Ladestationen einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt.




Berlin, 27.07.2020

 

Im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets der Bundesregierung erweitert das Bundesumweltministerium (BMU) zum 1. August 2020 die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI): Bis Ende 2021 profitieren Antragsberechtigte der Kommunalrichtlinie sowie der Förderaufrufe „Klimaschutz durch Radverkehr” und „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte" von erhöhten Förderquoten. Im gleichen Zug wird der erforderliche Eigenanteil reduziert. Für die Maßnahmen stellt der Bund 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. 



Berlin, 31.03.2020

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) möchte es KMU in Zeiten der Covid19-Pandemie erleichtern, geförderte Energieberatungen in Anspruch zu nehmen. Abweichend von der Förderrichtlinie wird daher bis auf Weiteres die Möglichkeit eröffnet, den Zuschuss unmittelbar an das Beratungsunternehmen auszuzahlen. Der Vorteil für das beratene Unternehmen: Es muss nicht mehr mit der Zahlung des vollen Honorars in Vorleistung treten, sondern hat von vornherein nur seinen Eigenanteil zu zahlen. 




Bonn, 23.03.2020

 

Am 23.03.2020 veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihre Leitlinien zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise. Die Bundesnetzagentur hat die Befürchtungen in der Branche hinsichtlich der Realisierungsfristen wahrgenommen. Um die Markt-teilnehmer vor einem Verfallen ihrer Gebote und etwaigen Pönalen zu schützen, hat sich die BNetzA zu kurzfristigen unbürokratischen Maßnahmen entschlossen.




Eschborn, 01.02.2020

 

Zum 1. Februar 2020 ist die überarbeitete „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ in Kraft getreten.

Konkret wurde die Förderung von bisher 60 % auf 80 % des förderfähigen Beratungshonorars angehoben, mit einem Höchstsatz von 1300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (bisher 800 Euro) und 1700 Euro für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten (bisher 1100 Euro). Die Energieberatung kann zusätzlich durch Kommunen oder Bundesländer gefördert werden, der Beratungsempfänger muss allerdings einen Eigenanteil von mindestens 10 % selbst tragen.



Berlin, 07.01.2020

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben das neue Marktanreizprogramm (MAP) bekanntgegeben.

Die Austauschprämie für Öl-Heizungen kann über ein schlankes, vom BAFA administriertes Verfahren beantragt werden. Wer seine Öl-Heizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird – z.B. zu dieser MAP-Definition eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage – kann einen Zuschuss in Höhe von 45 % der Investitionskosten erhalten. Für Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 % – z.B. über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 %



Frankfurt am Main, 06.01.2020

 

Erhöhung der Zinskonditionen in einigen KfW-Förderprodukten zum 07.01.2020



Berlin, 11.02.2019

 

Seit dem 1. Januar 2019 ist das Label für alle Heizungen Pflicht, die vor 1996 eingebaut wurden. Das Energielabel für bestehende Heizungen gilt bundesweit und wird bis 2024 stufenweise eingeführt. Neue Heizungen sind mit einem EU-Energielabel gekennzeichnet.



Berlin, 20.11.2018

 

Das BMWi strukturiert die bisherigen Förderangebote im Bereich Energieeffizienz neu. Das neue Förderangebot „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit“ (295) unterstützt entsprechende Maßnahmen durch zinsgünstige Kredite der KfW (bis zu 100 % der förderfähigen Investitions-kosten) in Verbindung mit Tilgungs-zuschüssen aus Mitteln des BMWi. Alternativ kann beim BAFA ein Investitionszuschuss beantragt werden. Das KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme – gefördert durch das BMWi (294) und der entsprechende Investitionszuschuss (494) zum 31. Dezember 2018 eingestellt



Potsdam, 11.09.2018


Das Land Brandenburg fördert mit einem Investitionszuschuss den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladestationen für Elektroautos. Insgesamt zwei Millionen Euro liegen im Fördertopf. Anträge nimmt die Investitionsbank des Landes in Potsdam bis zum 29. Oktober entgegen.



Brüssel, 19.06.2018


Am 19. Juni 2018 ist die „Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz“ – also die Änderungsrichtlinie für die seit 2010 geltende EU-Gebäuderichtlinie (auch EPBD) veröffentlicht worden.




Berlin, 16.05.2018


Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert die Anschaffung von Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehöriger Betankungsinfrastruktur. Insgesamt stehen bis zu 15 Millionen Euro für die Projektförderung in diesem Aufruf zur Verfügung.



Erfurt, 19.04.2018


Mit dem nun vom Thüringer Umweltministerium vorgestellten Förderprogramm „E Mobil Invest“ soll die Elektromobilität in kommunalen Unternehmen bis zum Jahr 2020 mit rund einer Million Euro unterstützt werden. Die Förderrichtlinie tritt Ende des Monats in Kraft. 

 


Straßburg, 17.04.2018


Das Europäische Parlament hat am 17. April 2018 der überarbeiteten Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (auch: EU-Gebäuderichtlinie, EPBD) endgültig zugestimmt. Die vereinbarten Änderungen ermöglichen nach Angaben der EU-Kommission das enorme Potenzial für Energieeinsparungen im Gebäudesektor – dem energieintensivsten Bereich in Europa – zu erschließen. Die neuen Vorschriften zielen unter anderem darauf ab, bestehende Gebäude schneller mit energieeffizienten Anlagen nachzurüsten und die Energieeffizienz neuer Gebäude durch den Einbau „intelligenter“ Systeme zu verbessern.



Stuttgart, 01.03.2018


Das Land Baden-Württemberg hat ein Förderprogramm für Solarstromspeicher gestartet. Insgesamt liegen zwei Millionen Euro im Fördertopf. Aus diesem bekommen alle Betreiber von Photovoltaikanlagen einen Investitionszuschuss, wenn sie einen Stromspeicher in ihr System integrieren.




Frankfurt am Main, 20.02.2018


Die Förderbank der KfW Bankengruppe ändert ab 17. April 2018 die Zinsbindung und Tilgung. Betroffen sind die Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ 151/152 und 153. So werden zum Beispiel nach dem Stichtag für besonders energieeffiziente Neubauten nur noch Kreditlaufzeitvarianten angeboten, die eine 10-jährige Zinsbindung enthalten (Programm 153 „Energieeffizient Bauen“). Die bislang mögliche 20-jährige Zinsbindung entfällt.




Frankfurt am Main, 08.01.2018


Privatpersonen und Unternehmen können für Solarstromspeicher von der KfW Bankengruppe weiterhin einen zinsverbilligten Kredit mit hohem Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen. Die Konditionen haben sich zum 1. Januar jedoch etwas verschlechtert: Der Tilgungszuschuss ist von 13 auf 10% gesunken.



Berlin, 04.01.2018


Seit dem 1. Januar 2018 müssen industriell gefertigte Kaminöfen, Heizkamine, Kachelöfen mit Heizeinsatz sowie Pelletöfen mit dem Energielabel versehen sein. Davon betroffen sind alle Einzelraumheizgeräte mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW, die gasförmige, flüssige oder feste Brennstoffe in Wärme umwandeln.




Brüssel, 20.11.2017


Die Europäische Kommission hat nach Angaben von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries am 20. November 2017 die Förderung von Mieterstrom beihilferechtlich genehmigt und kann nun starten. Die Förderung durch das am 25. Juli 2017 in Kraft getretene Mieterstromgesetz stand unter dem Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission.


Voraussetzung für diesen sogenannten Mieterstromzuschlag ist, dass der Strom in einer Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Wohngebäude oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude geliefert wird. Von den Mietern nicht verbrauchter Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist oder zwischengespeichert werden. Der Mieterstromzuschlag wird als Abschlag auf die Einspeisevergütung gewährt.




Frankfurt am Main, 17.11.2017

Einen Zuschuss in Höhe von 13% bis 31.12.2017.

Das KfW-Programm 275 Erneuerbare Energien unterstützt die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die an das elektrische Netz angeschlossen ist, durch zinsgünstige Darlehen der KfW ab 1,10 % effektiver Jahreszins und durch Tilgungszuschüsse, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) finanziert werden.

Außerdem können Sie mit Hilfe des Förderprodukts einen stationären Batteriespeicher nachrüsten, wenn Sie Ihre Photovoltaik-Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen haben.




Düsseldorf, 27.10.2017


Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat einen Fördertopf für den Ausbau von Ladesäulen für Elektroautos geöffnet. Die Mittel kommen aus dem Förderprogramm Progres NRW. Der Besitzer eines Elektroautos bekommt bis zur Hälfte der Investitionskosten erstattet, wenn er einen privaten Ladepunkt errichten lässt.
Den Bau von öffentlich zugänglichen Ladepunkten, die in der Regel von Gemeinden und Kommunen, aber auch von Parkhausbetreibern und anderen Dienstleistern errichtet werden, unterstützt Düsseldorf ebenfalls mit der Hälfte der Investitionskosten. Allerdings ist die Förderung für privat genutzte Ladepunkte auf 1.000 Euro gedeckelt. Ist der Ladepunkt öffentlich zugänglich, liegt der Deckel bei 5.000 Euro.




Berlin, 28.07.2017


Am 1. August 2017 ist die neue EU-Energielabel-Verordnung in Kraft getreten. Damit kann das EU-Label schrittweise auf eine leicht verständliche und klare Skala von A bis G umgestellt werden.

Die neuen Energieeffizienzklassen ersetzen die verwirrenden A+++-Klassen. Bis Herbst 2018 sollen als erstes die Verordnungen zu Waschmaschinen, Kühlschränken, Geschirrspülern, TV und Monitoren sowie Beleuchtung überarbeitet werden. Nach einer Umstellungszeit für die Hersteller von in der Regel einem Jahr sollen die neuen Energielabel ab Ende 2019/Anfang 2020 in den Geschäften sichtbar sein.

Hersteller und Händler müssen bereits jetzt zum Beispiel in der Werbung stärker auf die Energieeffizienzklasse der Produkte hinweisen und die verfügbaren Klassen angeben.




München, 24.07.2017


Das bayerische Wirtschafts-ministerium kündigt an, die seit März gewährte Bundesförderung für Ladeinfastruktur ab dem 1. September 2017 um ein eigenes Förderprogramm zu ergänzen. Das erklärte Ziel: 7.000 Ladesäulen sollen bis 2020 in Bayern zur Verfügung stehen.




Eschborn, 29.06.2017


Am 1. Juli nimmt das BAFA den Individuellen Sanierungsfahrplan in sein Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude auf. Bezuschusst wird der mit 60% der Beratungskosten, bis zu 600 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und bis zu 1.100 € für Mehrfamilienhäuser.




Berlin, 28.04.2017


Das Bundeskabinett hat heute dem Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zugestimmt. Die Höhe des Mieterstromzuschlags liegt im Photovoltaik-Sektor voraussichtlich zwischen 2,75 und 3,8 Eurocent je Kilowattstunde (kWh).


Mieterstrom aus Photovoltaik-Anlagen wird damit voraussichtlich noch in diesem Jahr förderfähig, so das BMWi. Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in einem Blockheizkraftwerk oder in einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher, insbesondere an Mieter in diesem Wohngebäude geliefert wird. Die Höhe des Mieterstromzuschlags hängt von der Größe der Solaranlage und dem Photovoltaik-Zubau insgesamt ab und liegt voraussichtlich zwischen 3,8 und 2,75 Cent/kWh. Der von den Mietern nicht verbrauchte Strom wird ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist und vergütet. Das Potenzial für Mieterstrom umfasst nach einem Gutachten im Auftrag des BMWi bis zu 3,8 Millionen Wohnungen. Gleichzeitig soll der Gesetzentwurf sicherstellen, dass der Mieter seinen Stromanbieter weiterhin frei wählen kann. Dazu sind Vorgaben an die Vertragslaufzeiten, ein Verbot der Kopplung mit dem Mietvertrag und eine Preisobergrenze für Mieterstrom vorgesehen. 




München, 07.04.2017


Für eine geplante Heizungsmodernisierung kommt der Programmteil Heizungstausch-Plus in Frage. Wer seine alte Heizung tauscht, die mindestens 25 aber unter 30 Jahre in Betrieb ist, kann den Heizanlagen Bonus beantragen. Je nach neuer Heizanlage gibt Bayern 500 € bis 2.000 € dazu, insgesamt 5.000 Heizungsmodernisierer will der Freistaat in diesem Jahr unterstützen.





Berlin, 30.03.2017


ab dem 1. April gilt das EU-Energieeffizienzlabel auch für Holzheizungen. Nach Einschätzung des Deutschen Pelletinstituts (DEPI) werden Pelletkessel mit A+ bewertet, Pelletbrennwertkessel und -kaminöfen mit A++. Pelletfeuerungen dürften damit künftig eine bessere Energieeffizienzklasse tragen als Öl- und Gaskessel, gleichzeitig jedoch ein geringfügig schlechteres Energielabel erhalten als Wärmepumpen. 




Berlin, 10.02.2017

  

Ab dem 1. Juni 2017 muss der Handel bei einem Verstoß gegen seine Rück-nahmepflichten für Elektro- und Elektronikaltgeräte mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € rechnen. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes heute zugestimmt. Damit werden die Grundlagen für einen effektiveren Vollzug durch die Länder geschaffen.

 

Der Bußgeldtatbestand ermöglicht es den zuständigen Länderbehörden, zukünftig effektiver gegen Händler vorzugehen, die Verbrauchern und Verbraucherinnen die Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte erschweren oder verweigern - sowohl im stationären als auch im Onlinehandel. Je nach Schwere des Verstoßes kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 € verhängt werden.

 

Das am 24. Oktober 2015 in Kraft getretene Elektro- und Elektronikgerätegesetz ver-pflichtet Händler mit einer Verkaufs- bzw. Versand- und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 qm Elektro-und Elektronikaltgeräte unter bestimmten Bedingungen vom Endkunden zurückzunehmen. Sofern der Kunde ein Neugerät erwirbt, kann er ein gleichartiges Altgerät kostenlos zurückgeben.

Kleine Elektro-und Elektronikaltgeräte (keine Kantenlänge größer als

25 cm) können ohne Neukauf eines entsprechenden Gerätes zurückgegeben werden.




Berlin, 08.02.2017

 

Aus EnEV wird GEG

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll der Niedrigstenergie-Gebäudestandard für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand eingeführt und EnEG, EEWärmeG und EnEV zusammengeführt werden.

GEG-Neuerungen in der Übersicht:

·         Der Niedrigstenergie-Gebäudestandard für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand soll mit dem GEG so definiert werden, dass er ungefähr dem Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 entspricht. Ausnahmen sind möglich.

·         Die kürzlich aufgetauchte Regelungslücke der EnEV soll geschlossen werden, durch die an das Anbringen von Dämmschichten auf der Außenseite einer bestehenden Wand keine energetischen Anforderungen gestellt werden konnten.

·         Bei der Nutzung von Geothermie und Umweltwärme über Wärmepumpen wurden die Anforderungen an die Jahresarbeitszahl bei strombetriebenen Luft/Wasser- und Luft/Luft-Wärmepumpen erhöht.

·         Die Möglichkeit zur Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien in der energetischen Bilanzierung des Gebäudes wird ausgeweitet.

·         Die DIN V 18599 muss in Zukunft (nach einer Übergangsfrist) auch für die energetische Bilanzierung von Wohngebäuden verpflichtend angewandt werden. Weiterhin sind einige Änderungen in Berechnungsverfahren vorgesehen.

·         Ein vorläufiger Energieausweis in der Bauphase wird eingeführt.

·         Die Anforderungen zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung sowie zu Pflichtangaben in Immobilienanzeigen werden auch auf Immobilienmakler ausgeweitet.

·         Um die Qualität der Energieausweise zu verbessern, legt der Entwurf strengere Sorgfaltspflichten für Aussteller von Energieausweisen fest. Ein Verstoß gegen diese Sorgfaltspflichten wird nun auch mit einem Bußgeld bewehrt.

·         Bei der Ausstellungsberechtigung für Energieausweise wird nicht mehr zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden differenziert. Die Ausstellungsberechtigung für Nichtwohngebäude wird damit auch auf Handwerker und staatlich anerkannte Techniker mit entsprechender Fortbildung ausgeweitet.

·         Zur Verbesserung des Vollzugs erhalten die nach Landesrecht zuständigen Behörden eine allgemeine und vollstreckbare Anordnungsbefugnis, die sich nicht nur auf den Bauherrn oder Eigentümer, sondern auch auf beteiligte Dritte (z. B. Planer oder Handwerker) erstreckt.





Berlin / Dubai, 16.01.2017


Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der Bundesrepublik Deutschland, und Minister für Energie der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), haben eine Gemeinsame Absichtserklärung über Zusammenarbeit im Energiebereich zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten unterzeichnet.




Berlin, 12.01.2017

 

Die Investition in eine Photovoltaik-Anlage rechnet sich für Hausbesitzer in diesem Jahr noch mehr. Drei Gründe machen Solarstrom attraktiver: Die Anlagenkosten sind 2016 um rund zehn Prozent gesunken. Durch den gestiegenen Strompreis zum Jahres-wechsel bringt zudem der Eigen-verbrauch des Solarstroms mehr Gewinn. Auch die Einspeisevergütung ist im Januar stabil geblieben und wird im Februar aller Voraussicht nach sogar steigen.