Förderzuschüsse

GER  |  EN   |  ARB

Typ Name Title Size
Foerderung.pdf 44.9 KB


Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit





Kundenberatung

0800 222 000 4*

* kostenfrei


E-Mail: info@BEM.com.de


Typ Name Title Size
BEM_flyer.pdf 1.95 MB

 

Förderzuschüsse

Die neuen Förderrichtlinien zum Marktanreizprogramm (MAP) wurden veröffentlicht und treten zum 15. August 2012 in Kraft.

Somit erhalten kleinere Solaranlagen höhere Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm MAP. Der Mindestzuschuss für eine Standard-Solarwärmeanlage beträgt dann 1.500 €.


Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

• Bei Solarkollektoren bis 40 m² Kollektorfläche sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung werden neue Mindestförderbeträge eingeführt. Davon profitieren die Anlagen, die üblicherweise in Einfamilienhäusern eingesetzt werden: Sie erhalten eine bis zu 400 € höhere Förderung. Die Basisfördersätze, die in Abhängigkeit von der Größe der Anlage gewährt werden, bleiben unverändert. Gefördert werden nur Anlagen in Bestandsbauten.
 
• Die Bonusförderung, die besonders innovative Techniken oder die Kombination förderwürdiger Techniken belohnt, wird ausgebaut: Die gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage zur reinen Warmwasserbereitung wird zukünftig mit einem Bonus von 500 € belohnt. Neu ist auch ein Effizienzbonus für den Einsatz von Wärmepumpen in gut gedämmten Gebäuden. Mit einer zusätzlichen Förderung von 500 € pro Anlage werden Wärmepumpen belohnt, die einen neuen Pufferspeicher mit bestimmter Mindestgröße aufweisen.

• Die Innovationsförderung für große Solarthermieanlagen (ab 20 m²) in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche ist jetzt auch für Neubauten möglich.

Eine detaillierte Übersicht erhalten Sie in den anliegenden Tabellen - Pdf mit den Förderungen im Überblick



 

Bei Neubau oder Sanierung eines Altbaus gibt es verschiedene Möglichkeiten sich diese Investitionen in das Wohneigentum fördern zu lassen. Teilweise haben die Bundesländer eigene kleinere Programme aufgelegt, um Sanierungen und effiziente Neubauten zu fördern. Beispielhaft seien da das "Energieeffizienzprogramm für den Wohnungsbestand" in Hessen oder das QUAB-Programm in Berlin genannt.

Das sicherlich umfangreichste Programm zur Sanierung und Modernisierung von Altbauten sowie effizienter Neubauten hat die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)im Programm „Energieeffizient sanieren“ aufgelegt. Diese Sanierungs- oder Neubauarbeiten müssen von zugelassenen BAFA - Energieberatern berechnet, überprüft und bestätigt werden um in Genuss dieser Förderung zu gelangen. Natürlich sind alle Mitarbeiter des Netzwerks Energieberater-Energieberatung zugelassen und kompetent.


Diese staatseigene Bank bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse an, die vom Bauherren genutzt werden können. Ein Hauptaugenmerk ist auf die Unterstützung energieeffizienter Gebäude gelegt. Die Sanierung eines Altbaus wird mit Zuschüssen von 5 – 17,5% der Investitionskosten bezuschusst. Alle energieoptimierenden Maßnahmen, wie Heizungsoptimierung, Heizungsaustausch, Fenstererneuerung und Fensteraustausch oder jegliche Dämmarbeiten sind förderfähig und können bei bestimmten Nachweis eines zugelassenen Energieberaters bezuschusst werden. Dies können bei Ein und Zweifamilienhäusern etliche tausend Euro sein, die man nicht aus eigener Tasche zahlen muss. Darüber hinaus sind Sondertilgungen jederzeit möglich.

Ein noch weitaus größerer Effekt tritt bei der Nutzung von zinsverbilligten Krediten auf. Die sehr günstigen Zinsen liegen weit unter den der Banken:


Maßnahme Zins
Sanierung zum Effizienzhaus: 1,1% eff. Jahreszins
Einzelmaßnahme (nur Außenwand, Fenster etc.) 2,27 % eff.
Effiziente Neubauten KfW 55, KfW 70 2,27 % eff.
Wohnraum modernisieren (andere Umbauten) 3,98 % eff.
(Stand 06/09; Bsp.. 10 Jahre Laufzeit / 2 tilgungsfreie Anlaufjahre / 10 Zinsbindung)  

Eine Beispielrechnung soll Ihnen zeigen, wie sehr Sie von den KfW-Programm "Energieeffizient sanieren" profitieren können.


Maßnahme Kosten/Zuschuss Kosten/Zuschuss
EFH-Sanierung zum KfW Effizienzhaus 70 65.000 € 65.000 €
(z.B. Außenwanddämmung, Dachdämmung, neue Fenster, neue Heizung, etc.)    
nicht zurückzahlbarer Zuschuss 11.375 € 0 €
Zinsbelastung bei Laufzeit 10 Jahre, 10 Jahre Zinsbindung ca. 7.000 € (bei 1,1%) ca. 18.000 € (bei 4%)
Gesamtkosten 60.625 € 83.000 €

Unterschied: ca. 22.775 €

Des weiteren gibt es vom BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft) Förderungen von Energieberatungen 360-510 € und für Solaranlagen n40-10 €/m² sowie für Heizungspumpen, Wärmepumpen und Holzpelletkessel.